Dachte mir wäre doch interessant folgendes zu diskutieren: Wird die Projektleitung nach BauKG dem Planungskoordinatior mit beauftragt, so reduziert sich diese Tätigkeit der "Projektleitung" auf die Erstellung und Aktuellhaltung der Vorankündigung (ist ja nun besonders viel Aufwand, da ja nach neuer ÖNORM - und einigen Hinweisen des AI - auch die Namen und Telefonnummern aller (!) tätigen AN anzuführen sind !? Ist das sinnvoll ? Wo bleibt die "finanzielle Hoheit über Sicherheitsmaßnehmen, die dem "Projektleiter nach BauKG zugesprochen wird" ? Bin auf Rückmeldungen gespannt ... |